AGB

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Diese Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Sie werden von mir direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie stimmen der dazu erforderlichen Datenverarbeitung zu und bestätigen, dass Ihnen hierzu eine gesonderte Patienteninformation zum Datenschutz ausgehändigt wurde.
Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden die erforderlichen Daten an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse übermittelt. Sie quittieren mir meine erbrachten Leistungen auf der dafür vorgesehenen Versichertenbestätigung.
Über den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen werde ich Sie zu Beginn unserer Zusammenarbeit informieren.
Als Privatpatientin erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen auf Grundlage Ihrer gesonderten Einwilligung unmittelbar mit Ihnen.

  1. Datenschutz
    Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir zur Verfügung gestellt haben, verwende ich ausschließlich intern, eine Weitergabe findet selbstverständlich nicht statt.

 

  1. Leistungen in der Schwangerschaft
    In Ihrer Schwangerschaft können Sie folgende Leistung von mir erhalten, welche von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:
  • Beratung
  • Basisdatenerhebung und Individuelles Vorgespräch
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen

 

  1. Leistungen im Wochenbett
    Während der Wochenbettzeit übernehmen die Krankenkassen folgende Hebammenleistungen:
    Pro Tag, bei Bedarf zwei Kontakte (auch per Kommunikationsmittel) in den ersten 10 Tagen nach der Geburt. Anschließend stehen Ihnen weitere 16 Kontakte (inkl. telefonischer Beratungen) innerhalb der ersten 12 Wochen
    und weitere 8 Kontakte bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit zu.

Bitte informieren Sie mich möglichst umgehend per SMS nach der Geburt Ihres Kindes, damit ich die Termine einplanen und Sie bei Bedarf noch am Entlassungstag kontaktieren kann. 
Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit wir den Termin für den ersten Besuch absprechen können.

  1. Erreichbarkeit

Unter oben genannter Telefonnummer bin ich montags bis freitags von 9 - 18 Uhr erreichbar. Sollte ich nicht persönlich zu sprechen sein, besteht die Möglichkeit, mir eine Nachricht zu hinterlassen oder eine SMS zu senden. Ich werde mich bei dringenden Anfragen so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Bitte hinterlassen Sie immer eine Nachricht mit Ihrer Anfrage. Nachrichten per Kommunikations-App & sozialen Netzwerken sind nicht sicher.

Außerhalb meiner telefonischen Erreichbarkeit und den Öffnungszeiten Ihres Gynäkologen oder Kinderarztes wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Krankenhaus.

  1. Haftung
    Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
    Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werden wir Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten.
    In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Wir haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
  2. Datenschutz & Schweigepflicht
    Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Ihnen sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder entnehmen Sie bitte der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Patienteninformation zum Datenschutz.
    Hebammen unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme, stelle ich Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind.
    Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
  3. Kosten
    Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse ggfs. nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden:
    wenn keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht
    wenn Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und das erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird
    verwendete Hilfsmittel insbesondere für die Still- und Wochenbettzeit
    andere private Wahlleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von Ihnen ausdrücklich erwünscht werden. Diese werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.